Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt das als Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügte erweiterte Einzelhandelskonzept Diepholz als städtebauliches Konzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB (Baugesetzbuch). Das mit Ratsbeschluss vom 10.12.2015 beschlossene grundlegende Einzelhandelsgutachten vom 26.05.2015 / 03.11.2015 (Zentrale Versorgungsbereiche in Diepholz und Diepholzer Liste) wird beibehalten.