Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches die Aufstellung des Bebauungsplanes St. Hülfe Nr. 10 „Lange Wand III“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der anliegenden Plankarte.

 

Gleichzeitig wird beschlossen, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren für den in der

anliegenden Plankarte dargestellten Bereich zu ändern (85. Änderung).

 

Mit der DVG (Diepholzer Verkehrsgesellschaft mbH) wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.