Sitzung: 14.03.2019 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 11, Enthaltungen: 0
Vorlage: SV/FD3/006/2019
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt das als Anlage zur Sitzungsvorlage
beigefügte erweiterte Einzelhandelskonzept Diepholz als städtebauliches Konzept
im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB (Baugesetzbuch). Das mit Ratsbeschluss vom
10.12.2015 beschlossene grundlegende Einzelhandelsgutachten vom 26.05.2015 /
03.11.2015 (Zentrale Versorgungsbereiche in Diepholz und Diepholzer Liste) wird
beibehalten.