a) Entscheidung über die vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen:

Die von den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den Beschlussvorschlägen der in der Anlage 1 beigefügten Abwägung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen. Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

b) Satzungsbeschluss:

Aufgrund der §§ 1 Abs. 3, 10 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) und der §§ 10 und 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschließt der Rat der Stadt Diepholz unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidungen zu a) die 1. Änderung des Bebauungsplanes Heede Nr. 5 „An der Grawiede“, bestehend aus der Planzeichnung sowie  den textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften als Satzung sowie der dazu ergangenen Begründung. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.