1. Die Friedhofskapelle Aschen und der Friedhof Aschen werden im Jahr 2020 vorbehaltlich einer finanziellen Förderung auf Grundlage der erarbeiteten Planungen saniert bzw. neu gestaltet.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, zum Stichtag 15.09.2019 einen Förderantrag beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ARL), Geschäftsstelle Sulingen, zu stellen.
  3. Die erforderlichen Finanzmittel sind im Haushalt 2020 einzustellen.