a)  Der Verwaltungsausschuss beschließt über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen entsprechend der Abwägungsvorschläge (Anlage 1 der Vorlage).

 

b)  Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 Aschen „Lindloge Nord“ (Anlage 3 der Vorlage) einschließlich Begründung (Anlage 4 und 5 der Vorlage) zu und beschließt, den Planentwurf mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.