a)  Der ursprünglich beschlossene Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 101 „Graftlage-Ost“ wird im Süden um ein Teilstück des Flurstückes 68 (etwa 105 m südlich der südlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks Nr. 67), Flur 117, Gemarkung Diepholz, erweitert (Teilgeltungsbereich A). Hierzu wird ein Teilbereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 89 „Graftlage Süd“ überplant; die entgegenstehenden Reglungen in den entsprechenden Teilbereichen werden aufgehoben.

 

      Ein zweiter Teilgeltungsbereich Flurstück 6, Flur 117, Gemarkung Diepholz wird in den Plan aufgenommen (Teilgeltungsbereich B).

 

      Das Plangebiet umfasst damit zwei Teilgeltungsbereiche, wobei der Teilgeltungsbereich A den eigentlichen Planungsraum darstellt. Im Teilgeltungsbereich B soll die Eingriffskompensation vorgenommen werden.

 

      Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 101 „Graftlage-Ost“ wird, wie in Anlage 1 dargestellt, geändert.

 

b)  Auf der Grundlage der erarbeiteten Vorentwürfe zur 80. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 101 „Graftlage-Ost“ wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.