Sitzung: 04.09.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt
Vorlage: SV/FD3/047/2019
a) Die von den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten Abwägung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen (Anlage 1 der Vorlage). Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.
b) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches
(BauGB) und des § 58 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschließt der Rat
der Stadt Diepholz unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidungen zu a)
die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und
der dazu ergangenen Begründung.