Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Enthaltungen: 1

Der Rat beschließt, dass für die Bauvorhaben des Grundstückes Gemarkung Diepholz, Flur 6, Flurstück 102/5 eine Ausnahme vom Bebauungsplan Nr. 66 „Tierhaltung“ erteilt wird.