Sitzung: 26.09.2019 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: SV/FD3/047/2019
a) Die von den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten Abwägung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen (Anlage 1). Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt mit 26 Stimmen, 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung:
b) Aufgrund
des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und des § 58 Nds.
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschließt der Rat der Stadt Diepholz unter
Berücksichtigung der getroffenen Entscheidungen zu a) die 62. Änderung des
Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der dazu ergangenen
Begründung.