a) Die von den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten Abwägung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen (Anlage 1). Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt mit 26 Stimmen, 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung:

 

b) Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und der §§ 10 und 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) beschließt der Rat der Stadt Diepholz unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidungen zu a) den Bebauungsplan Nr. 85 „Reessingstraße“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung sowie der dazu ergangenen Begründung.