Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Die Stadt Diepholz erklärt ihr Einverständnis zu folgender Regelung:

Der Landkreis übernimmt den kompletten Schuldendienst für den Sonderfonds der Kreisschulbaukasse. Hierzu löst er zum 01.10.2019 das zur Umschuldung anstehende Darlehen in Höhe von 7.331.700,48 € (Ursprungsdarlehen aus 2004 = 11.960.000 €) ab und übernimmt gleichzeitig den Schuldendienst der dann noch ausstehenden Darlehen mit einem Gesamtvolumen von 2.788.700,48 €.

Die Gemeinden werden durch diese Maßnahmen um insgesamt 3.836.870 € und jährlich um rd.  487.600 € entlastet. Für die Stadt Diepholz ergeben sich Einsparungen in Höhe von insgesamt jährlich rund 36.726 €.

Darüber hinaus beantragt die Stadt Diepholz die vorzeitige Ablösung der noch bestehenden Darlehen aus der Kreisschulbaukasse für

1. die Erweiterung der Mühlenkampschule aus dem Jahr 2002 – Restschuld
    23.099,30 € und

2. für den Neubau der Sporthalle an der Hindenburgstraße aus dem Jahr 2002 -
   Restschuld 8.550,35 €.

Insgesamt beträgt die Restschuld 31.649,65 €. Die Gesamtmittel in Höhe von rd.
31.700 € für die Ablösung der Darlehen werden mit dem Haushalt 2020 bereitgestellt.