Sitzung: 06.11.2019 Ausschuss für Steuerung und Finanzen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: SV/FD2/020/2019
Die Stadt Diepholz erklärt ihr Einverständnis zu folgender Regelung:
Der Landkreis übernimmt den kompletten Schuldendienst für den Sonderfonds
der Kreisschulbaukasse. Hierzu löst er zum 01.10.2019 das zur Umschuldung
anstehende Darlehen in Höhe von 7.331.700,48 € (Ursprungsdarlehen aus 2004 =
11.960.000 €) ab und übernimmt gleichzeitig den Schuldendienst der dann noch
ausstehenden Darlehen mit einem Gesamtvolumen von 2.788.700,48 €.
Die Gemeinden werden durch diese Maßnahmen um insgesamt 3.836.870 € und
jährlich um rd. 487.600 € entlastet. Für
die Stadt Diepholz ergeben sich Einsparungen in Höhe von insgesamt jährlich
rund 36.726 €.
Darüber hinaus beantragt die Stadt Diepholz die vorzeitige Ablösung der
noch bestehenden Darlehen aus der Kreisschulbaukasse für
1. die Erweiterung der Mühlenkampschule aus dem Jahr 2002 – Restschuld
23.099,30 € und
2. für den Neubau der Sporthalle an der Hindenburgstraße aus dem Jahr 2002
-
Restschuld 8.550,35 €.
Insgesamt beträgt die Restschuld 31.649,65 €. Die Gesamtmittel in Höhe von
rd.
31.700 € für die Ablösung der Darlehen werden mit dem Haushalt 2020
bereitgestellt.