Die Verwaltung bestätigt auf Nachfrage eines Bürgers, dass der Verwaltung inzwischen das geänderte Klimaschutzkonzept vorliegt.

 

Ein weiterer Bürger erkundigt sich, ob für die Fläche am Rabbenweg eine Bauvoranfrage gestellt worden ist, und ob der mit den Baumfällarbeiten beauftragte Unternehmer ein Bußgeld erhalten habe. Die Verwaltung teilt mit, dass keine Bauvoranfrage vorliegt und führt aus, dass eine Gesellschaft die Fläche erwerben möchte. Die Bäume sollen erhalten und der verursachte Schaden beseitigt werden. Zudem wurde der Sachverhalt an den Landkreis Diepholz weitergeleitet, da dieser als untere Naturschutzbehörde zuständig ist. Ob ein Bußgeldverfahren vom Landkreis eingeleitet wurde, ist nicht bekannt.