Die Richtlinie über die Gewährung von Fördermitteln für die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden sowie den Rückbau von Bausubstanz im Sanierungsgebiet „Diepholz - Innenstadt“ der Stadt Diepholz im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ wird als Satzung beschlossen.