Sitzung: 13.11.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt
Vorlage: SV/FD3/071/2019
Die Richtlinie über die Gewährung von
Fördermitteln für die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden sowie den
Rückbau von Bausubstanz im Sanierungsgebiet „Diepholz - Innenstadt“ der Stadt
Diepholz im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren“ wird als Satzung beschlossen.
Herr Klumpe stellt die Thematik kurz vor, und Herr Lögering von der DSK führt diese weiter aus. Hierbei wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Förderrichtlinie des Landes derzeit nur von positiven Baubegriffen ausgeht. Das Land Niedersachsen überarbeitet aktuell die Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen. Herr Lögering geht davon aus, dass mit den neuen Regelungen auch negative Baubegriffe aufgenommen werden. Sollten künftig auch „negativ stadtbildprägende“ Gebäude gefördert werden, so kann die Stadt Diepholz dann ihre Richtlinie entsprechend aktualisieren.
Die CDU-, SPD- und FDP-Fraktionen sprechen sich für die Richtlinie aus.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt der Stadt Diepholz empfiehlt einstimmig: