a) Der Verwaltungsausschuss beschließt über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen entsprechend den Empfehlungen der Abwägung (Anlage 1 der Vorlage).

 

b) Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Entwurf zur 80. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 3 der Vorlage) einschließlich Begründung (Anlage 4 und Anlage 5 der Vorlage) zu und beschließt, den Planentwurf mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Den Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.