Der Rat stellt den gemäß § 107 Abs. 3 NKomVG nach den
Vorgaben des § 5 KomHKVO erstellten Stellenplan der Stadt Diepholz für das
Haushaltsjahr 2020 als Bestandteil des mit der Haushaltssatzung 2020
beschlossenen Haushaltsplans (§ 1 (1) Nr. 4 KomHKVO) in der Fassung des
anliegenden Entwurfs fest.