Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Der Rat stellt den gemäß § 107 Abs. 3 NKomVG nach den Vorgaben des § 5 KomHKVO erstellten Stellenplan der Stadt Diepholz für das Haushaltsjahr 2020 als Bestandteil des mit der Haushaltssatzung 2020 beschlossenen Haushaltsplans (§ 1 (1) Nr. 4 KomHKVO) in der Fassung des anliegenden Entwurfs fest.