Die Richtlinie über die Gewährung von
Fördermitteln für die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden sowie den
Rückbau von Bausubstanz im Sanierungsgebiet „Diepholz - Innenstadt“ der Stadt
Diepholz im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren“ wird als Satzung beschlossen.