Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. Die Stadt Diepholz übernimmt die Kosten der Schwimmkursgebühren für Vor- und Grundschulkinder der Stadt Diepholz für Teilnehmer an der Schwimmprüfung (Seepferdchen).

2. Für die Umsetzung und Kostenerstattung ist eine möglichst unbürokratische Lösung zwischen Verwaltung und Stadtwerke anzustreben.

3. Diese Regelung gilt ausschließlich für Einwohner der Stadt Diepholz, die ihren Schwimmkurs in Diepholz gemacht haben.