Sitzung: 14.05.2020 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: SV/FD3/003/2020
b)
Feststellungsbeschluss:
Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und des § 58 Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschließt der Rat der Stadt Diepholz unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidungen zu a) die 80. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der dazu ergangenen Begründung.