b)      Feststellungsbeschluss:

 

Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und des § 58 Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschließt der Rat der Stadt Diepholz unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidungen zu a) die 80. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der dazu ergangenen Begründung.