b)  Satzungsbeschluss:

Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und der §§ 10 und 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) beschließt der Rat der Stadt Diepholz unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidungen zu a) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 Aschen „Lindloge Nord“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung sowie den dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 2) als Bestandteil sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlagen 3 und 4).