Sitzung: 14.05.2020 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: SV/FD3/090/2020
b) Satzungsbeschluss:
Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10
des Baugesetzbuches (BauGB) und der §§ 10 und 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) beschließt der Rat der Stadt Diepholz
unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidungen zu a) den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 Aschen „Lindloge Nord“, bestehend aus
der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung sowie den
dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 2) als Bestandteil sowie
die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlagen 3 und 4).