Sitzung: 18.06.2020 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SV/FD3/021/2020
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt die angefügte Satzung der Stadt Diepholz über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung).