Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt die angefügte Satzung der Stadt Diepholz über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung).