Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Der ursprünglich beschlossene Geltungsbereich des Bebauungsplanes St. Hülfe Nr. 10 „Lange Wand III“ wird um die Grundstücke Gemarkung St. Hülfe Flur 2 Fl. St. 34/9 und 25/3 erweitert. Der Geltungsbereich umfasst somit die Grundstücke Gemarkung St. Hülfe Flur 2 Fl. St. 34/7, 34/9 und 25/3.

 

Gleichzeitig wird beschlossen, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren für den Planbereich (85. Änderung) des Bebauungsplanes zu ändern.

 

Die Geltungsbereiche gehen aus der anliegenden Plankarte hervor.