Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 67 „Windenergie“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung ist aus der beigefügten Plankarte (Anlage 1) ersichtlich.