Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Gemäß § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) i.V.m. § 1 Abs. 3 und § 8 Ziff. 8 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Diepholz vom 18.05.2017 wird beschlossen, für die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung der Straßen

1. C.-F.Müller-Straße

2. Clara-Schumann-Weg

3. Turmstraß

4. Kurzer Weg und

5. Dr.-Frieda-Duensing-Straße

einen Straßenausbaubeitrag selbstständig zu erheben.