1.       Der Rat der Stadt Diepholz beschließt den städtebaulichen Rahmenplan für das Sanierungsgebiet „Diepholz – Innenstadt“ in der vorliegenden Fassung inklusiv der überarbeiteten Kosten- und Finanzierungsübersicht.

2.       Der Rat der Stadt Diepholz beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der überarbeiteten Kosten- und Finanzierungsübersicht Gespräche mit dem Land Niedersachsen mit dem Ziel aufzunehmen, den bisher genehmigten Kostenrahmen zu erhöhen.

3.       Im städtebaulichen Rahmenplan zur Innenstadtsanierung soll die ökologische Aufwertung des Gewässers und eine Verbesserung ihrer Erlebbarkeit aufgenommen werden.

 

RH Estermann betritt die Sitzung um 18:43 Uhr.