Sitzung: 28.10.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV/FD3/040/2020
a) Der Rat der Stadt Diepholz beschließt die Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB wie in den im Anhang beigefügten Abwägungstabellen dargelegt (Anlage 1 und 2).
b) Der Rat der Stadt Diepholz beschließt die Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wie in den im Anhang beigefügten Abwägungstabellen dargelegt (Anlage 3 und 4).
c) Der Rat der Stadt Diepholz beschließt die Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB i.V.m. § 4 a (3) BauGB und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4 a (3) BauGB wie in den im Anhang beigefügten Abwägungstabellen dargelegt (Anlage 5 und 6).
d) Der Rat der Stadt Diepholz beschließt die „harten“ und „weichen“ Ausschlusskriterien entsprechend der in der Begründung integrierten Standortanalyse (Anlage 9).
e)
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt nach
Prüfung der während allen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 und 4 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen die Feststellung der 83. Änderung des
Flächennutzungsplanes – sachlicher Teilflächenutzungsplan Windenergie –
entsprechend der Planzeichnung nebst Begründung und Umweltbericht (Anlage 7, 9,
10 und 11).