Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 „Groweg II“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der anliegenden Plankarte.

 

Gleichzeitig wird beschlossen, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren für den in der anliegenden Plankarte dargestellten Bereich zu ändern (87. Änderung).

 

Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.