Sitzung: 18.11.2020 Ausschuss für Steuerung und Finanzen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV/FIN/010/2020
a) Der Rat
beschließt mit Wirkung vom 01.01.2021 den in § 7 Abs. 3 der
Vergnügungs-steuersatzung der Stadt Diepholz ausgewiesenen Steuersatz bei der
Spielgerätesteuer
in den Fällen des § 6 Abs. 6 und 7 der Satzung auf 25 v. H. des
Einspielergebnisses anzuheben.
b)
Satzungsbeschluss:
Die 2. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Diepholz vom
13.12.2012, zuletzt geändert am 20.12.2016, wird in der vorliegenden
Entwurfsfassung erlassen.