Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Diepholz übernimmt eine Ausfallbürgschaft für von der Diepholzer Verkehrsgesell-schaft mbH aufzunehmende Darlehen bis zu einem Gesamtbetrag von 1.500.000 € gegen-über den jeweiligen Kreditgebern, zur Finanzierung der Entwicklung und Erschließung des Baugebietes „Lange Wand III“ in Diepholz.

Von der Zahlung einer Gebühr gem. § 3 der ‚Kommunalen Regelung über die Gewährung von Bürgschaften, die unter die De-minimis-Verordnung fallen, der Stadt Diepholz‘ vom 30.09.2010, wird gem. § 3 Abs. 3. der Regelung abgesehen.

 

Die Stadt Diepholz behält sich das Recht zur Prüfung vor, ob die Voraussetzungen für die Kreditzusagen oder ihre Erfüllung vorliegen oder vorgelegen haben.

 

Die Ausfallbürgschaft ist längstens bis zum 31.12.2030 gültig.