Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Rat beschließt mit Wirkung vom 01.01.2021 den in § 7 Abs. 3 der Vergnügungs-steuersatzung der Stadt Diepholz ausgewiesenen Steuersatz bei der Spielgerätesteuer
in den Fällen des § 6 Abs. 6 und 7 der Satzung auf 25 v. H. des Einspielergebnisses anzuheben.

 

b) Satzungsbeschluss:
Die 2. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Diepholz vom 13.12.2012, zuletzt geändert am 20.12.2016, wird in der vorliegenden Entwurfsfassung erlassen.