Sitzung: 02.12.2020 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Enthaltungen: 1
Vorlage: SV/FIN/010/2020
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat
beschließt mit Wirkung vom 01.01.2021 den in § 7 Abs. 3 der
Vergnügungs-steuersatzung der Stadt Diepholz ausgewiesenen Steuersatz bei der
Spielgerätesteuer
in den Fällen des § 6 Abs. 6 und 7 der Satzung auf 25 v. H. des Einspielergebnisses
anzuheben.
b)
Satzungsbeschluss:
Die 2. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Diepholz vom
13.12.2012, zuletzt geändert am 20.12.2016, wird in der vorliegenden
Entwurfsfassung erlassen.