Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

1. Die Stadt Diepholz erwirbt vom Landkreis Diepholz die Grundstücke und die darauf befindlichen Gebäude in 49356 Diepholz, Hindenburgstr. 7 und 8 (Gemarkung Diepholz, Flur 12, Flurstücke 96/4, 99/2, 99/3, 99/6 und 100/15 (Teil Schule, ohne das Teilgrundstück der Elternberatungsstelle) zum Kaufpreis von 958.536 € zum 01.07.2021.

 

2. Die Nebenkosten und die Kosten der Neuvermessung aufgrund der Trennung des Schulareals von der Elternberatungsstelle trägt die Stadt Diepholz.

 

3. Die Stadt Diepholz verpflichtet sich, im Falle einer Zuführung einer anderslautenden Nutzung einen Wertausgleich in Höhe von 33 Euro/qm an den Landkreis Diepholz zu leisten. Diese Regelung ist bis zum 31.12.2050 gültig.

 

4. Die Stadt Diepholz gestattet dem Landkreis Diepholz nach erfolgter Veräußerung und bis zum Auslaufen der Förderschule „Lernen“ die verbliebenen Klassen der Förderschule in dem Gebäude unterzubringen. Darüber hinaus gestattet die Stadt Diepholz dem Landkreis Diepholz die Unterbringung der Sprachheilklassen in der Grundschule. Hierüber wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

 

5. Die für das Schulareal entstehenden Straßenausbaubeiträge für die Straßenbaumaßnahme an der Hindenburgstraße trägt die Stadt Diepholz.