Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 9, Enthaltungen: 1

            Der Rat stellt den gemäß § 107 Abs. 3 NKomVG nach den Vorgaben des § 5 KomHKVO erstellten Stellenplan der Stadt Diepholz für das Haushaltsjahr 2021 als Bestandteil des mit der Haushaltssatzung 2021 beschlossenen Haushaltsplans (§ 1 (1) Nr. 4 KomHKVO) in der Fassung des anliegenden Entwurfs fest.