Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

a)     Der Rat beschließt den in § 16 Abs. 1 der Schmutzwasserabgabensatzung der Stadt Diepholz ausgewiesenen Erhebungszeitraum an das Kalenderjahr anzupassen.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

b)    Satzungsbeschluss: Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwasserabgabensatzung) der Stadt Diepholz vom 18.12.2007, wird in der vorliegenden Entwurfsfassung erlassen.