Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

            Die Bauaufsichtsbehörde wird bekräftigt in Zukunft verstärkt auf die Einhaltung der Niedersächsischen Bauordnung und die planungsrechtlichen Festsetzungen der Bebauungspläne hinsichtlich der Versiegelung und Einfriedung von Baugrundstücken zu achten.

 

            Der Rat der Stadt Diepholz befürwortet ausdrücklich die Vorgehensweise der Stadtverwaltung fortan die Bürger/innen vor der verbindlichen Anhörung in einem Hinweisschreiben über die gesetzlichen Vorgaben und die damit verbundenen nötigen Änderungen zu informieren und um Rückmeldung zu bitten.

 

            Der Rat der Stadt Diepholz erklärt einheitlich, dass die Verwaltung verpflichtet ist, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, die Bürger/innen jedoch auf einem guten Weg mitgenommen werden müssen.