Sitzung: 21.04.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV/FD3/021/2021
a) Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten Abwägung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen (Anlage 1). Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.
Der Ausschuss empfiehlt mit 11 Stimmen:
b)
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt die
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 67 „Windenergie“ und der örtlichen
Bauvorschriften als Satzung sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht
(Anlage 2).