a)      Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten Abwägung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen (Anlage 1). Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

b)      Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und des § 58 Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschließt der Rat der Stadt Diepholz unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidungen zu a) die 85. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2) nebst dazugehöriger Begründung (Anlage 3).