Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion:

 

Absatz 4 Wohnort:
Wohnhaft in Diepholz – seit mindestens 4 Jahren – Antrag 6 statt 3 Punkte
Wohnhaft in Diepholz – seit mindestens 1 Jahren – Antrag 5 statt 2 Punkte

Hinter dem Wort „Rückkehr“ wird das Wort „nicht“ gestrichen

 

Absatz 5 Arbeitsplatz
Je eigener Betrieb in Diepholz (Selbstständigkeit), seit mindestens 2 Jahren – Antrag 2 statt 3 Punkte
Je sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz / eigener Betrieb im Umkreis von 30 KM – Antrag 0 statt 1 Punkt

Bei dem Absatz der zu erbringenden Anlagen bzw. Nachweise zur Bewerbung wird der Absatz 2 ergänzt:

-       Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde/Eheanmeldung, wenn der Bewerber nicht in Diepholz gemeldet ist, bei unverheirateten Paaren und Lebensabschnittsgefährten Bestätigung des Partners

 

Alle anderen Punkte der Beschlussempfehlung des VA bleiben unverändert.

 

wird zugestimmt.