Sitzung: 30.06.2021 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Befangen: 1
Vorlage: SV/FIN/011/2021
a)
Der Jahresabschluss 2019 wird gemäß § 129 (1)
NKomVG festgestellt.
Der Rat der Stadt Diepholz
beschließt einstimmig:
b) Das
Jahresergebnis des ordentlichen Haushaltes in Höhe von 86.240,88 € wird in
voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen ‚Ergebnisses zugeführt. Das
Jahresergebnis des außerordentlichen Haushaltes in Höhe von 1.699.089,38 €
wird in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses
zugeführt.
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:
c) Bei den Sachkonten
11101.4051000 (Zuführung zu Pensionsrücklagen für Beamte und Arbeitnehmer),
11101.4061000 (Zuführung zu Beihilferückstellungen für Beamte und
Arbeitnehmer), 11101.4071000 (Rückstellung für nicht in Anspruch genommenen
Urlaub), 11101.4072000 (Zuführung zur Rückstellung für bestehende Überstunden),
11101.4151000 (Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger)
und 11101.4161000 (Zuführung zur Beihilferückstellung für Versorgungsempfänger)
werden die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 837.700,00 €
nachträglich bereitgestellt. Der Rat stimmt folgenden Mittelerhöhungen im
Rahmen der Gesamtdeckung zu:
11101.4051000 zusätzlich 340.000,00
€
11101.4061000 zusätzlich 57.500,00 €
11101.4071000 zusätzlich 271.100,00
€
11101.4072000 zusätzlich 136.000,00
€
11101.4151000 zusätzlich 20.300,00 €
11101.4161000 zusätzlich 12.800,00 €.
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:
d) Der Rat
stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 1.500.000 € beim
Bestandskonto 61200.1427300 (Finanzanlagen – Kapitalmarktpapiere) im Rahmen der
Gesamtdeckung zu
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:
e) Dem
Bürgermeister wird ohne Einschränkung für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung
erteilt.