Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Befangen: 1

 

a)     Der Jahresabschluss 2019 wird gemäß § 129 (1) NKomVG festgestellt.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

b)    Das Jahresergebnis des ordentlichen Haushaltes in Höhe von 86.240,88 € wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen ‚Ergebnisses zugeführt. Das Jahreser­gebnis des außerordentlichen Haushaltes in Höhe von 1.699.089,38 € wird in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

c)     Bei den Sachkonten 11101.4051000 (Zuführung zu Pensionsrücklagen für Beamte und Arbeitnehmer), 11101.4061000 (Zuführung zu Beihilferückstellungen für Beamte und Arbeitnehmer), 11101.4071000 (Rückstellung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub), 11101.4072000 (Zuführung zur Rückstellung für bestehende Überstunden), 11101.4151000 (Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger) und 11101.4161000 (Zuführung zur Beihilferückstellung für Versorgungsempfänger) werden die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 837.700,00 € nachträglich bereitge­stellt. Der Rat stimmt folgenden Mittelerhöhungen im Rahmen der Gesamtdeckung zu:
11101.4051000 zusätzlich                                                         340.000,00 €
11101.4061000 zusätzlich                                                           57.500,00 €
11101.4071000 zusätzlich                                                         271.100,00 €
11101.4072000 zusätzlich                                                         136.000,00 €
11101.4151000 zusätzlich                                                           20.300,00 €
11101.4161000 zusätzlich                                                           12.800,00 €.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

d)    Der Rat stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 1.500.000 € beim Bestandskonto 61200.1427300 (Finanzanlagen – Kapitalmarktpapiere) im Rahmen der Gesamtdeckung zu

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

e)     Dem Bürgermeister wird ohne Einschränkung für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.