Der erste Punkt des Antrags der SPD-Fraktion:

 

1.     Der Rat der Stadt Diepholz nimmt das Urteil des Landgerichts Verden vom 14. Juni 2021 im Rechtsstreit Waldemar Opalla gegen Stadtwerke EVB Huntetal GmbH an und macht sich die Rechtsauffassung zu eigen. Auf eine Berufung wird verzichtet. Die Folgen aus diesem Urteil sind umzusetzen und zu tragen.

 

wird abgelehnt.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt mit 13 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und einer Enthaltung:

 

Der zweite Punkt des Antrags der SPD-Fraktion:

 

2.     Der Rat der Stadt Diepholz spricht sich gegen eine weitere Zusammenarbeit mit der Fa. EY-Law aus. Eine weitere rechtliche Beratung der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH im Zusammenhang mit der Kündigung des Geschäftsführers W. Opalla erfolgt durch eine andere Anwaltskanzlei als bisher.

 

wird abgelehnt.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt mit 13 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen:

 

Der dritte Punkt des Antrags der SPD-Fraktion:

 

3.     Der Bürgermeister wird gemäß § 138 NKomVG angewiesen als Vertreter in der Gesellschafterversammlung dafür Sorge zu tragen und dafür zu stimmen, dass diese Beschlüsse des Rates der Stadt Diepholz entsprechend umgesetzt werden.

 

wird abgelehnt.