Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Die Stadt Diepholz stellt keinen Antrag auf Übernahme der Schulträgerschaft nach § 102 Abs. 3 Nieders. Schulgesetz (NSchG) für die Dr.-Wilhelm-Kinghorst-Schule (Förderschule).