Sitzung: 22.09.2021 Ausschuss für Bildung und Kultur
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: SV/FD2/024/2021
Die Stadt Diepholz stellt keinen Antrag auf Übernahme der Schulträgerschaft nach § 102 Abs. 3 Nieders. Schulgesetz (NSchG) für die Dr.-Wilhelm-Kinghorst-Schule (Förderschule).