Der Rat der Stadt Diepholz beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Diepholz zur Begründung eines Vorkaufsrechtes gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Gebietes Krankenhausareal.
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Diepholz zur Begründung eines Vorkaufsrechtes gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Gebietes Krankenhausareal.