Der Rat der Stadt Diepholz beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Diepholz zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechtes gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Gebietes „Grünachse Gewerbegebiet Moorstraße“
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Diepholz zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechtes gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Gebietes „Grünachse Gewerbegebiet Moorstraße“