Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 32

 

1.  Aufsichtsrat der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH

8 Sitze und der Bürgermeister gemäß § 9 Abs. 1 a des Gesellschaftsvertrages

Der Rat der Stadt Diepholz stellt gemäß § 138 Abs. 3 und Abs. 2 in Verbindung mit § 71 Abs. 6 NKomVG durch Beschluss die Verteilung der acht der Stadt zustehenden Sitze in den Aufsichtsrat der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH auf Vorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates und deren namentliche Besetzung wie folgt fest:

 

benennende Fraktion      Mitglied             

CDU/FDP-Gruppe              Heinrich Buck

CDU/FDP-Gruppe              Stephan Goetz

CDU/FDP-Gruppe              Heino Langhorst

CDU/FDP-Gruppe              Wilhelm Reckmann

CDU/FDP-Gruppe              Heinfried Sudmann

SPD-Fraktion                        Manfred Albers

SPD-Fraktion                        Marta Sickinger

Fraktion Grüne                    Dagmar Trümpler

 

Der Rat der Stadt Diepholz beruft gemäß § 9 Abs. 1 a des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH den Bürgermeister in den Aufsichtsrat der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH.

 

Bürgermeister                     Florian Marré

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

2.  Beirat gem. § 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke EVB

Huntetal GmbH (Diepholzer Verkehrsgesellschaft)

7 Sitze (Bürgermeister ist Geschäftsführer)

Der Rat der Stadt Diepholz stellt gemäß § 138 Abs. 3 und Abs. 2 in Verbindung mit § 71 Abs. 6 NKomVG durch Beschluss die Verteilung der sieben der Stadt zustehenden Sitze im Beirat der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH auf Vorschläge der Fraktionen des Rates fest und weist den Bürgermeister als Mitglied der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH an, als Mitglieder des Beirates für Angelegenheiten der Diepholzer Verkehrsgesellschaft mbH folgende Personen zu benennen:

 

benennende Fraktion      Mitglied                              Stellvertreter

CDU/FDP-Gruppe              Christian Brebeck           Mark Kürble

CDU/FDP-Gruppe              Mathis Langhorst            Lars Mester

CDU/FDP-Gruppe              Jannik Lembcke               Ralf Müller

CDU/FDP-Gruppe              Mark Schier                       Heino Langhorst

SPD-Fraktion                        Ralf Jacobsen                   Ingo Estermann

SPD-Fraktion                        Sonja Syrnik                      Andreas Meine

Fraktion Grüne                    Veysi Savga                       Dagmar Trümpler

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

 

3.  Beirat gem. § 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke EVB

Huntetal GmbH  

(Energiebeirat)

Ratsvorsitzende/r, Ortsvorsteher und der Bürgermeister

Der Rat der Stadt Diepholz stellt gemäß § 138 Abs. 3 und Abs. 2 in Verbindung mit § 71 Abs. 6 NKomVG durch Beschluss die Verteilung der Sitze im Energiebeirat der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH wie folgt fest:

 

Mitglied

Ortsvorsteher Aschen     Wilhelm Paradiek

Ortsvorsteher St. Hülfe   Heinfried Sudmann

Ortsvorsteher Heede       Ralf Müller

Ratsvorsitzende                 Jolanta Malan  

 

Der Rat der Stadt Diepholz wählt gemäß § 67 NKomVG den Bürgermeister in den Energiebeirat der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH.

 

Bürgermeister                     Florian Marré

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

4.  Gesellschafterversammlung der WiSta GmbH

6 Sitze und der Bürgermeister gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages

Der Rat der Stadt Diepholz stellt gemäß § 138 Abs. 2 und Abs. 1 in Verbindung mit § 71 Abs. 6 NKomVG durch Beschluss die Verteilung der sechs der Stadt zustehenden Sitze in der Gesellschafterversammlung der WiSta GmbH auf die Vorschläge der Fraktionen des Rates und deren namentliche Besetzung wie folgt fest:

 

benennende Fraktion      Mitglied                                              Stellvertreter

CDU/FDP-Gruppe              Mark Kürble                                     Wilhelm Paradiek

CDU/FDP-Gruppe              Jolanta Malan                                  Sabine Wilker

CDU/FDP-Gruppe              Wilhelm Reckmann                       Heinrich Buck

CDU/FDP-Gruppe              Marcel Scharrelmann                   Stephan Goetz

SPD-Fraktion                        Ralf Evers                                           Ralf Jacobsen

SPD-Fraktion                        Andrea                s Meine                               Sonja Syrnik

 

Der Rat der Stadt Diepholz beruft gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der WiSta GmbH den Bürgermeister in die Gesellschafterversammlung der WiSta GmbH.

 

Bürgermeister                     Florian Marré                    allgemeiner Vertreter Michael Klumpe

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

5.  Aufsichtsrat der Wohnbau Diepholz GmbH

1 Sitz

Der Rat der Stadt Diepholz wählt gemäß § 138 Abs. 1 in Verbindung mit § 67 NKomVG als Mitglied der Stadt im Aufsichtsrat der Wohnbau Diepholz GmbH:

 

Mitglied                                                                

Bürgermeister   Florian Marré

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

6.  Gesellschafterversammlung der Flächenagentur GmbH im Städtequartett Damme, Diepholz,

Lohne, Vechta

1 Sitz und der Bürgermeister

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt, Herrn Florian Marré als Bürgermeister gemäß § 10 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages als Vertreter der Gemeinde in die Gesellschafterversammlung der Flächenagentur GmbH im Städtequartett Damme, Diepholz, Lohne, Vechta zu entsenden. Der Rat der Stadt Diepholz wählt gemäß § 138 Abs. 2 und Abs. 1 in Verbindung mit § 67 NKomVG als Mitglied sowie als stellvertretendes Mitglied der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Flächenagentur GmbH im Städtequartett Damme, Diepholz, Lohne, Vechta:

 

Mitglied                                                                 Stellvertreter

Bürgermeister      Florian Marré                   allgemeiner Vertreter Michael Klumpe

Ratsvorsitzende Jolanta Malan                    einer der Vertreter der/des

                                                                                  Ratsvorsitzenden

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt gemäß § 138 Abs. 2 Satz 3 NKomVG, dass sich der Bürgermeister im Verhinderungsfall nach Maßgabe des Gesellschaftsrechts durch den allgemeinen Stellvertreter vertreten lassen kann.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

7.  Bürgermeister als Vertreter in Gesellschafterversammlungen/Verwaltungsräte mit nur einem Sitz

Der Rat der Stadt Diepholz wählt nach § 138 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 86 Abs. 1 Satz 3 NKomVG den Bürgermeister gemäß § 67 NKomVG als Vertreter in die Gesellschafterversammlungen der Wohnbau Diepholz GmbH, der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH und der Privaten Hochschule für Wirtschaft und Technik gGmbH.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt, Herrn Florian Marré als Bürgermeister gemäß § 4 Nr. 1 der Unternehmenssatzung als Vertreter der Gemeinde in den Verwaltungsrat der hannoverschen Informationstechnologien AöR zu entsenden. Außerdem beschließt der Rat der Stadt Diepholz gemäß § 138 Abs. 2 Satz 3 NKomVG, dass sich der Bürgermeister im Verhinderungsfall nach Maßgabe des Gesellschaftsrechts durch den allgemeinen Stellvertreter vertreten lassen kann.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

8.  Unterrichtungspflicht

Der Rat der Stadt Diepholz nimmt zur Kenntnis, dass die entsandten Vertreter und Vertreterinnen nach § 138 Abs. 4 NKomVG zur frühzeitigen Unterrichtung über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung verpflichtet sind. Da der Bürgermeister in allen Organen vertreten ist, wird dieser der Unterrichtungspflicht durch die Berichte über die städtischen Beteiligungen im Rat und im Verwaltungsausschuss Rechnung tragen.