Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 32

Gemäß § 71 Abs. 6 NKomVG i.V.m. Abs. 2, 3 und 5 NKomVG stellt der Rat auf Vorschlag der Fraktionen fest, dass folgende Mitglieder bzw. Stellvertreter in die nachstehenden Gremien zu entsenden sind:

 

1.  Kuratorium für die Kindergärten – 3 Sitze

Jeweils 2 Mitglieder und der Bürgermeister gemäß §§ 14 Abs. 1 bzw. 15 Abs. 1 der Betriebsführungsverträge

 

Diepholz kirchlich innerstädtisch (St. Michaelis, Lappenberg, Friedrichstraße)

benennende Fraktion        Mitglied                       Stellvertreter

CDU/FDP-Gruppe                        Lars Mester                Christian Brebeck

SPD-Fraktion                    Sonja Syrnik               Ralf Evers

 

Aschen

benennende Fraktion        Mitglied                       Stellvertreter

CDU/FDP-Gruppe                        Christian Brebeck      Heinrich Buck

SPD-Fraktion                    Ralf Evers                  Dagmar Brinkmann

 

Der Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin wird als ständiger Gast benannt.

 

Sankt Hülfe-Heede

benennende Fraktion        Mitglied                       Stellvertreter

CDU/FDP-Gruppe                        Wilhelm Reckmann   Christian Brebeck

SPD-Fraktion                    Paula Tabke               Ralf Evers

 

Die Ortsvorsteher/Ortsvorsteherinnen aus Heede und Sankt Hülfe werden

als ständige Gäste benannt.

 

Diepholz ASB (Rasselbande, Vitahaus)

benennende Fraktion        Mitglied                       Stellvertreter

CDU/FDP-Gruppe                        Sabine Wilker             Wilhelm Reckmann

SPD-Fraktion                    Sonja Syrnik               Ralf Evers

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt gemäß § 138 Abs. 2 Satz 3 NKomVG, dass sich der Bürgermeister im Verhinderungsfall durch andere Beschäftigte der Kommune vertreten lassen kann.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

2.  Kuratorium der Stiftung Naturschutz im Landkreis Diepholz

1 Mitglied

 

benennende Fraktion        Mitglied                       Stellvertreter/in

CDU/FDP-Gruppe                        Marta Sickinger          Heinfried Sudmann

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

3.  Mitgliederversammlung Fischereigenossenschaft Hunte II

1 Mitglied

 

benennende Fraktion        Mitglied                       Stellvertreter/in

CDU/FDP-Gruppe                        Mark Schier               Marta Sickinger

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

4.  Dümmerbeirat

     1 Mitglied

 

benennende Fraktion        Mitglied                       Stellvertreter/in

CDU/FDP-Gruppe                        Mark Kürble               Marta Sickinger

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

6.  Bürgermeister als Vertreter in Mitgliederversammlungen von Vereinen

Der Rat der Stadt Diepholz wählt nach § 138 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 86 Abs. 1 Satz 3 NKomVG den Bürgermeister gemäß § 67 NKomVG als Vertreter in die Mitgliederversammlungen von Vereinen. Nach § 138 Abs. 2 Satz 3 NKomVG kann sich der Bürgermeister im Verhinderungsfall durch andere Beschäftigte der Kommune vertreten lassen.