Gemäß § 71 Abs. 6 NKomVG i.V.m. Abs. 2, 3 und 5 NKomVG
stellt der Rat auf Vorschlag der Fraktionen fest, dass folgende Mitglieder bzw.
Stellvertreter in die nachstehenden Gremien zu entsenden sind:
1. Kuratorium für die Kindergärten – 3 Sitze
Jeweils 2 Mitglieder und
der Bürgermeister gemäß §§ 14 Abs. 1 bzw. 15 Abs. 1 der
Betriebsführungsverträge
Diepholz kirchlich innerstädtisch (St. Michaelis,
Lappenberg, Friedrichstraße)
benennende Fraktion Mitglied Stellvertreter
CDU/FDP-Gruppe Lars Mester Christian Brebeck
SPD-Fraktion Sonja Syrnik Ralf Evers
Aschen
benennende Fraktion Mitglied Stellvertreter
CDU/FDP-Gruppe Christian Brebeck Heinrich Buck
SPD-Fraktion Ralf Evers Dagmar Brinkmann
Der Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin wird als ständiger
Gast benannt.
Sankt Hülfe-Heede
benennende Fraktion Mitglied Stellvertreter
CDU/FDP-Gruppe Wilhelm Reckmann Christian Brebeck
SPD-Fraktion Paula Tabke Ralf Evers
Die Ortsvorsteher/Ortsvorsteherinnen aus Heede und Sankt
Hülfe werden
als ständige Gäste benannt.
Diepholz ASB (Rasselbande, Vitahaus)
benennende Fraktion Mitglied Stellvertreter
CDU/FDP-Gruppe Sabine Wilker Wilhelm Reckmann
SPD-Fraktion Sonja Syrnik Ralf Evers
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt gemäß § 138 Abs. 2
Satz 3 NKomVG, dass sich der Bürgermeister im Verhinderungsfall durch andere
Beschäftigte der Kommune vertreten lassen kann.
Der
Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:
2. Kuratorium der Stiftung Naturschutz im
Landkreis Diepholz
1 Mitglied
benennende Fraktion Mitglied Stellvertreter/in
CDU/FDP-Gruppe Marta Sickinger Heinfried Sudmann
Der
Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:
3. Mitgliederversammlung Fischereigenossenschaft
Hunte II
1 Mitglied
benennende Fraktion Mitglied Stellvertreter/in
CDU/FDP-Gruppe Mark Schier Marta Sickinger
Der
Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:
4. Dümmerbeirat
1 Mitglied
benennende Fraktion Mitglied Stellvertreter/in
CDU/FDP-Gruppe Mark Kürble Marta Sickinger
Der
Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:
6. Bürgermeister als Vertreter in
Mitgliederversammlungen von Vereinen
Der Rat der Stadt Diepholz wählt
nach § 138 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 86 Abs. 1 Satz 3 NKomVG den Bürgermeister
gemäß § 67 NKomVG als Vertreter in die Mitgliederversammlungen von Vereinen.
Nach § 138 Abs. 2 Satz 3 NKomVG kann sich der Bürgermeister im
Verhinderungsfall durch andere Beschäftigte der Kommune vertreten lassen.