Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Enthaltungen: 1

 

1.       Der Rat beschließt die vorliegende Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen und Ansiedlungen in der Diepholzer Innenstadt

2.       Die Verwaltung wird mit der Umsetzung dieser Richtlinie beauftragt.

3.       Von dieser Richtlinie abweichende Entscheidungen trifft der Verwaltungsausschuss

4.       In Ergänzung dieser Richtlinie und der städtischen Wirtschaftsförderungsrichtlinie kann der Verwaltungsausschuss im Einzelfall vorrangig Gründerinnen und Gründer Zuschüsse für die Erstausstattung aus den im Haushalt verfügbaren „Wirtschaftsförderungsmitteln“ gewähren (max. 50% der nachgewiesenen Kosten; max. 10.000 Euro).