Sitzung: 17.11.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Mobilität
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV/FD3/058/2021
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Diepholz zur Begründung eines Vorkaufsrechtes gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Gebietes „Bildungscampus“.