Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Diepholz zur Begründung eines Vorkaufsrechtes gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Gebietes „Bildungscampus“.