Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Richtlinie für die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie für die Umschuldung von Krediten (§ 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG) wird in der als Anlage beigefügten Entwurfsfassung beschlossen.