Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt die jeweiligen Punkte einstimmig:

 

  1. Die „Richtlinie für die Verwaltungsführung“ vom 27.02.2003 wird mit Wirkung zum 31.12.2021 aufgehoben.
  2. Die Richtlinie über die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen dem Rat, dem Verwaltungsausschuss und dem Bürgermeister der Stadt Diepholz (Anlage 1) wird mit Wirkung zum 01.01.2022 beschlossen.
  3. Der Beschluss des Rates zur Übertragung von Zuständigkeiten auf den Hauptverwaltungsbeamten“ vom 19.12.2002 wird mit Wirkung zum 31.12.2021 außer Kraft gesetzt.
  4. Die in der Anlage 2 beschriebenen Zuständigkeiten werden mit Wirkung zum 01.01.2022 auf den Hauptverwaltungsbeamten übertragen (Übertragungsbeschluss).