Sitzung: 30.03.2022 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 6
Vorlage: SV/FD3/003/2022
a)
Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen und
Anregungen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den Beschlussvorschlägen
der im Anhang beigefügten Abwägung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen (Anlage
1).
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt mit 16 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen:
b)
Aufgrund des § 1 Abs. 3 des BauGB und des § 58
Nds. Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) beschließt der Rat der Stadt
Diepholz unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidungen zu a) die 87.
Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2)
nebst dazugehöriger Begründung (Anlage 4 und 5).