a)     Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten Abwägung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen (Anlage 1).

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt mit 16 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen:

 

b)    Aufgrund des § 1 Abs. 3 des BauGB und des § 58 Nds. Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) beschließt der Rat der Stadt Diepholz unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidungen zu a) die 87. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2) nebst dazugehöriger Begründung (Anlage 4 und 5).