Sitzung: 30.03.2022 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 6
Vorlage: SV/FD3/005/2022
a) Die im
Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4
(2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen werden zur Kenntnis
genommen und entsprechend den Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten
Abwägung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen (Anlage 1).
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt mit 12
Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen:
b) Aufgrund
der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und der §§ 10 und 58 des
Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschließt der Rat der Stadt Diepholz
unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidung zu a) den Bebauungsplan Nr.
104 „Groweg II“, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen
Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften als Satzung (Anlage 2) nebst
dazugehöriger Begründung (Anlage 4 und 5).